§1 Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DetailKLANG Mediensysteme GmbH, (im nachfolgenden DetailKLANG genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichungen, Zusicherungen oder Nebenabreden von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn DetailKLANG sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der DetailKLANG sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen oder durch tatsächliche Lieferung zustande.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Planungs- und Zeichnungsunterlagen bleiben Eigentum von DetailKLANG. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
DetailKLANG behält sich das Recht vor, Bildmaterial von ausgeführten Arbeiten zu Werbezwecken zu nutzen.
§3 Preise & Zahlungen
1) Soweit nicht anders angegeben, sind die von der DetailKLANG in ihren Angeboten enthaltenen Preise unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der DetailKLANG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2) Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Lager DetailKLANG Berlin einschließlich normaler Verpackung.
3) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von DetailKLANG bei Lieferung ohne Abzug zahlbar. DetailKLANG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
4) Gerät der Käufer in Verzug, so ist DetailKLANG berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen zu berechnen.
5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DetailKLANG berechtigt, an weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§4 Liefer- und Leistungszeit
1) Die von DetailKLANG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DetailKLANG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (dazu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten der DetailKLANG eintreten) hat DetailKLANG auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DetailKLANG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Wenn die Behinderung länger als 10 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind insoweit ausgeschlossen als schadensauslösend nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von DetailKLANG, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind.
4) Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, sofern DetailKLANG die Verzögerung zu vertreten hat.
5) Sofern eine Lieferung/Leistung auf Abruf vereinbart ist, hat der Besteller innerhalb angemessener Frist, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Vereinbarung des Abrufauftrages, die gesamte georderte Lieferung bzw. Leistung abzunehmen. DetailKLANG ist am Ende dieser Abruffrist berechtigt, den gesamten Auftrag gegen Bereitstellung der insgesamt bestellten Lieferung bzw. Leistung abzurechnen.
6) DetailKLANG ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt.
7) Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Lieferung oder der Zustellung der Liefergegenstände oder der Ausführung sonstiger Leistungen, so ist DetailKLANG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
8) DetailKLANG erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich DetailKLANG auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
9) Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der DetailKLANG verlassen hat. Bei Ausführung des Transportes durch die DetailKLANG geht die Gefahr mit Aufnahme der Sendung auf das Transportfahrzeug über. Falls der Versand ohne Verschulden von DetailKLANG unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§6 Gewährleistung
1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Geräte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistung entspricht, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Mängel des Kaufgegenstands wird insoweit übernommen, als von Seiten der Hersteller- oder Lieferwerke Ersatz geleistet
2) Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von DetailKLANG nicht befolgt, Änderungen an den Produkten, eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche vorgenommen, Teile oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.
3) Der Käufer muss DetailKLANG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind DetailKLANG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass der Liefergegenstand mit Mängeln behaftet ist, ist der Käufer nach Wahl von DetailKLANG verpflichtet:
a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, auf Kosten des Käufers an diese zu versenden
b) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, bereitzuhalten und durch einen Servicetechniker von DetailKLANG oder des Geräteherstellers reparieren zu lassen. Falls der Käufer verlangt, das Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen und dieser Ort nicht mit dem Empfangsort übereinstimmt und/oder der Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist der Käufer verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu den Standardsätzen von DetailKLANG zu bezahlen.
5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen DetailKLANG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§7 Eigentumsvorbehalt
1) DetailKLANG behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, solange nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.
2) Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
3) Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Auf Verlangen der Detailklang hat der Kunde der DetailKLANG die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
4) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Detailklang hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, sowie sie bei der Durchsetzung ihres Anspruches unterstützen.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) ist DetailKLANG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch DetailKLANG liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§8 Ergänzende Bestimmungen für Vermietung
Für die Vermietung von Geräten, technischen Komponenten, Anlagen und Systemen durch DetailKLANG gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
1) Der Kunde hat die Mietsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln, insbesondere etwaig überlassene Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegeempfehlungen zu beachten sowie die Mietsache vor Überbeanspruchung zu schützen. Er hat die Mietsache in vertragsgemäßem und funktionsfähigem wie betriebsbereitem Zustand zurückzugeben und trägt mit Rückgabe eventuell entstehende Reinigungskosten.
2) Es ist untersagt, Veränderungen jeglicher Art an der Mietsache vorzunehmen. Im Falle solcher Veränderungen trägt der Kunde sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes entstehen.
3) Der Kunde hat DetailKLANG über jede Beschädigung und jede Funktionsstörung der Mietsache und über jeden Ausfall umgehend schriftlich zu informieren. Während der Mietzeit darf der Kunde notwendig werdende Reparaturen nur nach schriftlicher Genehmigung von DetailKLANG fachgerecht durchführen lassen. Der Kunde haftet für sämtliche Beschädigungen, sofern diese nicht auf normale Abnutzung oder technischen Ausfall bei bestimmungsgemäßer Nutzung zurückzuführen sind.
4) Tritt ein Schadensfall an oder mit der Mietsache ein, hat der Mieter DetailKLANG unverzüglich, unter Angabe des Zeitpunktes und Ursache des Schadensfalles, sowie Umfang der Beschädigung, schriftlich zu unterrichten.
5) Der Mieter darf die Mietsache nicht Dritten überlassen. Der Mieter haftet unmittelbar für sämtliche Schäden, die sich aus der Überlassung an unbefugte Dritte ergeben.
Versicherung:
Der Kunde stellt sicher, dass Beschädigungen der Mietsache infolge Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden von der Betriebshaftpflichtversicherung des Kunden erfasst werden. Der Kunde hat die Mietsache außerdem zum Neuwert gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde hat den bestehenden Versicherungsschutz auf Anforderung der DetailKLANG durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder des Versicherungsscheines nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit sämtliche Versicherungsansprüche aus einer von dem Kunden zu vertretenden Beschädigung der Mietsache an DetailKLANG ab.
Mietzeitraum:
Die Mietsache ist mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Mietzeitraumes und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten an DetailKLANG zurückzugeben. Sofern der Mieter die Mietsache nicht fristgemäß zurückgibt, verlängert sich das Mietverhältnis. DetailKLANG kann wahlweise den vereinbarten Mietpreis für jeden Tag der Mietzeitüberschreitung oder den Tagespreis als Mietausfall geltend machen.
Stornierung:
Sollte der Auftraggeber 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der Veranstaltung von seinem Vertrag zurücktreten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig, bei 3 Tagen vor dem festgesetzten Termin beträgt die Ausfallpauschale 100% des Mietpreises, jeweils zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.
§9 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personalbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls nicht schriftlich vereinbart, gelten die von DetailKLANG im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
§10 Exportverbote
1) Die Ausfuhr aus Deutschland unterliegt den deutschen und europäischen Ausfuhrbestimmungen, für die der Auftraggeber selbst zu sorgen hat.
2) DetailKLANG weist darauf hin, dass auch US-amerikanische Ausfuhrbestimmungen für den Auftraggeber verbindlich sein könnten.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.